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   LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14   

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LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14 (https://dejure.org/2015,14564)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14 (https://dejure.org/2015,14564)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 10 Sa 1655/14 (https://dejure.org/2015,14564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anspruch auf eine tarifliche Maschinenzulage für die Arbeit an spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen nach § 4 Ziffer 4 des Lohntarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie und des Serienmöbelhandwerks in Westfalen/Lippe vom 29.07.2009

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anspruch auf eine tarifliche Maschinenzulage für die Arbeit an spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen nach § 4 Ziffer 4 des Lohntarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie und des Serienmöbelhandwerks in Westfalen/Lippe vom 29.07.2009

  • IWW

    § 4 Ziffer 4 des LTV, § 4 LTV, § ... 4 Ziff. 4 LTV, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 519 ZPO, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1, S. 5 ArbGG, §§ 520 Abs. 3, § 4 Ziff. 4 des LTV, § 4 Ziff. 6 des LTV, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschine im Sinne von § 4 Nr. 4 des Tarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie und des Serienmöbelhandwerks in Westfalen/Lippe

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 TVG
    Begriff der spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschine im Sinne von § 4 Nr. 4 des Tarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie und des Serienmöbelhandwerks in Westfalen/Lippe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 1059/94

    Tarifliche Zulage für Arbeit an spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen -

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14
    Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.1995 (10 AZR 1059/94) sei zu unterscheiden zwischen zerspanenden und spananhebenden Holzbearbeitungsmaschinen.

    bb) Zutreffend hat das Arbeitsgericht ausgeführt, dass nach dem Wortlaut des Tarifvertrages zwischen "Holzbearbeitungsmaschinen" und "spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen" zu unterscheiden ist (so auch BAG, Urteil vom 18.10.1995 - 10 AZR 1059/94 - juris).

    Die vom Arbeitsgericht in Übereinstimmung mit der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.10.1995, a.a.O.) vorgenommene Differenzierung zwischen "spanabhebenden" und "zerspanenden" Holzbearbeitungsmaschinen lässt sich nach Auffassung des erkennenden Gerichts dem Tarifwortlaut hingegen nicht entnehmen.

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14
    Der Bundesgerichtshof hat zwar mehrfach betont, dass DIN-Normen keine Rechtsnormen sind, sondern nur private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2013, Az. V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 (2272 f.); Urteil vom 14. Juni 2007, Az. VII ZR 45/06, NJW 2007, 2983, RdNr. 37 m. w. Nachw.).
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteile vom 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 27, juris; 18. Februar 2014 - 3 AZR 808/11 - Rn. 2, juris; 9; 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 25 mwN, juris).
  • BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 535/61

    Leistenbündelmaschine - Spanabhebende Holzbearbeitungsmaschine -

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14
    Das lässt das Arbeitsgerichts außer Acht, indem es ausführt, dass ein Anspruch auf Zahlung einer Zulage nicht bei "jedweder Tätigkeit an einer Holzbearbeitungsmaschine bestehen soll" und deshalb die "spanabhebenden" Holzbearbeitungsmaschinen von "zerspanenden" Holzbearbeitungsmaschinen abzugrenzen seien (a.A. auch schon BAG, Urteil vom 25.07.1962 - Az. 4 AZR 535/61 - juris, das nicht zwischen "spanabhebenden" und "zerspanenden" Holzbearbeitungsmaschinen differenziert und sowohl Fräsen als auch Sägen als "spanabhebende" Holzbearbeitungsmaschinen im Sinne von § 4 Ziff. 6 des LTV 1957 bzw. des § 4 Ziff. 6 des LTV 1958, die mit dem aktuellen § 4 Ziff. 4 LTV 2009 identisch sind, angesehen hat).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 23 U 90/10

    Zulässigkeit der Berufung des Streithelfers; Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14
    Dennoch spricht nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung eine widerlegbare Vermutung dafür, dass DIN-Normen den anerkannten Stand der Technik wiedergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. April 2011 - I-23 U 90/10, 23 U 90/10 -, Rn. 38, juris).
  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteile vom 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 27, juris; 18. Februar 2014 - 3 AZR 808/11 - Rn. 2, juris; 9; 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 25 mwN, juris).
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteile vom 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 27, juris; 18. Februar 2014 - 3 AZR 808/11 - Rn. 2, juris; 9; 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 25 mwN, juris).
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14
    Der Bundesgerichtshof hat zwar mehrfach betont, dass DIN-Normen keine Rechtsnormen sind, sondern nur private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2013, Az. V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 (2272 f.); Urteil vom 14. Juni 2007, Az. VII ZR 45/06, NJW 2007, 2983, RdNr. 37 m. w. Nachw.).
  • LAG Hamm, 18.08.2016 - 18 Sa 241/16

    Tarifliche Zulage; spanabhebende Holzbearbeitungsmaschine; Tarifauslegung

    Zum Begriff der spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen (wie LAG Hamm, Urteil vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14, Urteile vom 23.05.2016 - 10 Sa 1739/15 u. a.; gegen BAG, Urteil vom 18.10.1995 - 10 AZR 1059/14): Spanabhebende Holzbearbeitungsmaschinen sind solche Maschinen, die Werkstoffschichten von dem Werkstück zur Änderung der Werkstückform und/oder der Werkstückoberfläche mechanisch abtragen und dabei Späne bilden; darunter fallen u.a. Fräs-, Hobel-, Säge- und Bohrmaschinen.

    Zur Begründung hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des LAG Hamm vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14 ausgeführt, die Auslegung des Lohntarifvertrages ergebe, dass sämtliche Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, bei denen Späne, gleich welcher Größe und Form anfielen, als spanabhebend zu klassifizieren seien.

    - Andererseits werden die Begriffe "spanabhebend" und "spanabnehmend" gleichgesetzt (so BAG, Urteil vom 25.07.1962 - 4 AZR 535/61: Eine Leistenbündelmaschine, mit der Leisten durch Sägen gekürzt und Nuten gesägt und in einen Bindfaden eingedrückt werden, ist eine spanabhebende Holzbearbeitungsmaschine) oder der Begriff "spanabhebend" als "spanend" verstanden (LAG Hamm, Urteil vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14: Maschinenstraßen, an denen gesägt, gefräst und geschliffen wird, sind spanabhebende Holzbearbeitungsmaschinen; ebenso LAG Hamm, Urteile vom 23.05.2016 - 10 Sa 1730/15, 10 Sa 1734/15, 10 Sa 1796/15).

    Unternehmen der holzverarbeitenden Industrie verwenden den Begriff "spanabhebend" ebenfalls im Sinne von "spanend" (vgl. LAG Hamm, Urteile vom 23.05.2016, Urteil vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14).

  • LAG Hamm, 18.08.2016 - 18 Sa 54/16

    Begriff der spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschine im Sinne von § 4 Nr. 4 LTV

    Zum Begriff der spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen (wie LAG Hamm, Urteil vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14, Urteile vom 23.05.2016 - 10 Sa 1739/15 u. a.; gegen BAG, Urteil vom 18.10.1995 - 10 AZR 1059/14): Spanabhebende Holzbearbeitungsmaschinen sind solche Maschinen, die Werkstoffschichten von dem Werkstück zur Änderung der Werkstückform und/oder der Werkstückoberfläche mechanisch abtragen und dabei Späne bilden; darunter fallen u.a. Fräs-, Hobel-, Säge- und Bohrmaschinen.

    - Andererseits werden die Begriffe "spanabhebend" und "spanabnehmend" gleichgesetzt (so BAG, Urteil vom 25.07.1962 - 4 AZR 535/61: Eine Leistenbündelmaschine, mit der Leisten durch Sägen gekürzt und Nuten gesägt und in einen Bindfaden eingedrückt werden, ist eine spanabhebende Holzbearbeitungsmaschine) oder der Begriff "spanabhebend" als "spanend" verstanden (LAG Hamm, Urteil vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14: Maschinenstraßen, an denen gesägt, gefräst und geschliffen wird, sind spanabhebende Holzbearbeitungsmaschinen; ebenso LAG Hamm, Urteile vom 23.05.2016 - 10 Sa 1730/15, 10 Sa 1734/15, 10 Sa 1796/15).

    Unternehmen der holzverarbeitenden Industrie verwenden den Begriff "spanabhebend" ebenfalls im Sinne von "spanend" (vgl. LAG Hamm, Urteile vom 23.05.2016, Urteil vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14).

  • LAG Hamm, 23.05.2016 - 10 Sa 1730/15

    Anspruch auf eine tarifliche Maschinenzulage für die Arbeit an spanabhebenden

    bb) Nach dem Wortlaut des Tarifvertrages ist zunächst zwischen "Holzbearbeitungsmaschinen" und "spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen" zu unterscheiden ist (vgl. auch BAG vom 18.10.1995 - 10 AZR 1059/94 - juris; LAG Hamm vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14 - juris).

    In der Entscheidung vom 08.05.2015 (Az. 10 Sa 1655/14, juris) kam die Kammer zu dem Ergebnis, dass zwischen "spanabhebenden" und "zerspanenden" Holzbearbeitungsmaschinen nicht zu unterscheiden sei.

    Entscheidend ist allein, dass Werkstoffschichten von dem Werkstück zur Änderung der Werkstückform und (oder) der Werkstückoberfläche mechanisch abgetragen werden und dabei in irgendeiner Form Späne als eine Art Abfallprodukt des bearbeiteten Materials entstehen (vgl. LAG Hamm vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14 - a.a.O.).

  • ArbG Bielefeld, 25.11.2015 - 3 Ca 1238/15

    "Zulage für Arbeiten an spanabhebenden Maschinen"

    Soweit das Landesarbeitsgericht im Urteil vom 8.5.2014 (AZ 10 Sa 1655/2014) die tarifliche Vorschrift weit auslegt und aus dem Wortlaut der Tarifnorm herleitet, dass die verschiedenen Bearbeitungsverfahren, bei denen Späne anfallen, als spanabhebend anzusehen sind, folgt die Kammer dem nicht.
  • ArbG Bielefeld, 03.11.2015 - 5 Ca 1160/15

    Maschinenzulage bei spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen

    Unter Berufung auf eine Entscheidung des LAG Hamm vom 08.05.2015 (10 Sa 1655/14) meint der Kläger, für seine Tätigkeiten an den Maschinenstraßen stünden ihm nach der tariflichen Vorschrift die Zulage von 7 % zu.
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